Fachkräftegewinnung im öffentlichen Dienst
Bei der Gewinnung von Fachkräften wird zunehmend mit Engpässen gerechnet. Im öffentlichen Dienst gibt es bereits großen Bedarf an gut ausgebildetem, teilweise spezialisiertem Personal, wie z.B. im IT - Bereich, bei Technikern, Ingenieuren, Ärzten, auch bei der Zollverwaltung, den Steuerbehörden oder im Zivilbereich der Bundeswehr.
Der demografische Wandel hat kolossale Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, die sich in den kommenden Jahren noch verstärken werden.
Die Bundesregierung hat deshalb einen Gesetzesentwurf „zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ vorgelegt.
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Fernuniversität: Gilt die Werkstudentenregel?
Für ordentliche Studierende gilt die sogenannte Werkstudentenregel. Danach können sie zwanzig Stunden pro Woche arbeiten, ohne Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. In den Semesterferien, der vorlesungsfreien Zeit und bei befristeten Tätigkeiten gibt es Ausnahmen.
Für ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fernuniversität gelten die gleichen Voraussetzungen wie an jeder Hochschule. Da das Studium jedoch meistens in Teilzeit neben einer Beschäftigung absolviert wird, besteht in der Regel Versicherungspflicht als Arbeitnehmer. Die Werkstudentenregelung gilt somit bei Teilzeitstudenten nicht.
Lediglich die Fernuniversität Hagen bietet Vollzeitstudiengänge an. Für diese Vollzeitstudenten gilt die Werkstudentenregel.
erstellt am 25.08.11
Quelle: TK
Zum Thema der Altenpflege in Deutschland äußerte sich die Bundesregierung (Drucksache 17/666) im Juni 2011. Zu den Grundlagen: Die Altenpflegeausbildung ist im Altenpflegegesetz des Bundes geregelt, wobei die Finanzierung der Ausbildungsvergütung in § 24 AltPflG i.V.m. § 82a SGB XI geregelt ist und die Finanzierung der Schulkosten auf Länderebene sichergestellt wird. Für die Schulkosten gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. Es gibt eine Vielzahl nicht staatlicher Träger. Die Ausbildung kann aber auch an einer Berufsfachschule für Altenpflege absolviert werden. Schulkosten entfallen dabei keine, eine Ausbildungsvergütung wird gezahlt.
Die Geringqualifizierten erleiden seit 1990 Reallohnverluste, die sich ab 2005 nochmals beschleunigt haben. Darauf weist Joachim Möller, Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift IAB-FORUM hin.
Arbeitslosenzahl im Juli:
+46.000 auf 2.939.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich:
-247.000
Arbeitslosenquote im Juli:
+0,1 Prozentpunkte auf 7,0 Prozent
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