Herzlich willkommen bei der Stellenvermittlung-Nordelbien



News im Überblick

 

Fachkräftegewinnung im öffentlichen Dienst

Bei der Gewinnung von Fachkräften wird zunehmend mit Engpässen gerechnet. Im öffentlichen Dienst gibt es bereits großen Bedarf an gut ausgebildetem, teilweise spezialisiertem Personal, wie z.B. im IT - Bereich, bei Technikern, Ingenieuren, Ärzten, auch bei der Zollverwaltung, den Steuerbehörden oder im Zivilbereich der Bundeswehr.

Der demografische Wandel hat kolossale Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, die sich in den kommenden Jahren noch verstärken werden.

Die Bundesregierung hat deshalb einen Gesetzesentwurf „zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ vorgelegt.

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Fernuniversität: Gilt die Werkstudentenregel?

 Für ordentliche Studierende gilt die sogenannte Werkstudentenregel. Danach können sie zwanzig Stunden pro Woche arbeiten, ohne Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. In den Semesterferien, der vorlesungsfreien Zeit und bei befristeten Tätigkeiten gibt es Ausnahmen.

Für ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fernuniversität gelten die gleichen Voraussetzungen wie an jeder Hochschule. Da das Studium jedoch meistens in Teilzeit neben einer Beschäftigung absolviert wird, besteht in der Regel Versicherungspflicht als Arbeitnehmer. Die Werkstudentenregelung gilt somit bei Teilzeitstudenten nicht.

Lediglich die Fernuniversität Hagen bietet Vollzeitstudiengänge an. Für diese Vollzeitstudenten gilt die Werkstudentenregel.

erstellt am 25.08.11

Quelle: TK

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Altenpflegeausbildung in Deutschland

Zum Thema der Altenpflege in Deutschland äußerte sich die Bundesregierung (Drucksache 17/666) im Juni 2011. Zu den Grundlagen: Die Altenpflegeausbildung ist im Altenpflegegesetz des Bundes geregelt, wobei die Finanzierung der Ausbildungsvergütung in § 24 AltPflG i.V.m. § 82a SGB XI geregelt ist und die Finanzierung der Schulkosten auf Länderebene sichergestellt wird. Für die Schulkosten gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. Es gibt eine Vielzahl nicht staatlicher Träger. Die Ausbildung kann aber auch an einer Berufsfachschule für Altenpflege absolviert werden. Schulkosten entfallen dabei keine, eine Ausbildungsvergütung wird gezahlt.

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IAB-Chef Möller: Seit 20 Jahren Reallohnverluste bei den Geringqualifizierten

 Die Geringqualifizierten erleiden seit 1990 Reallohnverluste, die sich ab 2005 nochmals beschleunigt haben. Darauf weist Joachim Möller, Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift IAB-FORUM hin.

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Der Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt im Juli: Anstieg der Arbeitslosigkeit allein aus jahreszeitlichen Gründen

Arbeitslosenzahl im Juli:
+46.000 auf 2.939.000

Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich:
-247.000

Arbeitslosenquote im Juli:
+0,1 Prozentpunkte auf 7,0 Prozent

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Über uns

Die Stellenvermittlung Nordelbien ist ein kostenloses Angebot der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche. Die Stellenvermittlung wird finanziert von der Nordelbischen Kirche und ist derzeit angegliedert bei der Arbeitsstelle für Reformumsetzung und Organisation. Sie arbeitet unabhängig, um die Anonymität für die Stellensuchenden zu gewährleisten. Die persönlichen Daten der Stellensuchenden werden an niemanden weitergegeben, es sei denn, wir werden von den Stellensuchenden ausdrücklich dazu ermächtigt.
Die Stellenvermittlung wird geführt von Runa Rosenstiel.


Für wen ist die Stellenvermittlung da?

Die Stellenvermittlung Nordelbien ist ein  kostenloser Service der Nordelbischen Kirche.
Angehörige der evangelischen Kirche können Ihr Stellenprofil  auf der Internetseite kostenlos einstellen. Mitarbeiter  und Arbeitgeber der Nordelbischen Kirche können darüber hinaus kostenlose Beratung in Anspruch nehmen.

Jeder Arbeitgeber — auch aus der Privatwirtwirtschaft — hat die Möglichkeit, ein kostenloses Stellenangebot einzustellen, welches mit dem Profil kirchlicher Berufsfelder übereinstimmt. Außerkirchliche Arbeitgeber haben die Möglichkeit, aus einem breiten Pool sowohl  kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch der Kirche nahestehender Menschen  qualifiziertes Personal zu finden.

Für Arbeitgeber und Mitarbeitende der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche ist ein interner Stellenmarkt geschaffen worden. Dort werden interne Stellenausschreibungen veröffentlicht. Alle Mitarbeitenden der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche können sich dort mit einem Passwort einloggen.

 

Unsere Arbeitsfelder

1. Vermitteln

Die Stellenvermittlung Nordelbien vermittelt kirchliche Arbeitnehmer in kirchliche und außerkirchliche Stellen, vermittelt kirchlichen Arbeitgebern bei Bedarf auch Personal aus dem außerkirchlichen Bereich.

2. Informieren

Die Stellenvermittlung Nordelbien informiert über ein breites Spektrum an Stellenangeboten,  kirchliche Berufsfelder, den kirchlichen Arbeitsmarkt und andere Angebote rund um das Berufsleben kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Monatlich erreicht der Internetauftritt der Stellenvermittlung Nordelbien 4.000 bis 6.000 Menschen. Wir haben derzeit über 200 Stellensuchende registriert und stellen monatlich etwa 300 neue Stelleangebote ein. Wir veröffentlichen Tipps zu Bewerbungen und Stellenausschreibungen, Links zu anderen Stellenauftritten sowie aktuelle Informationen über den Arbeitsmarkt.

3. Beraten

Die Stellenvermittlung Nordelbien berät Stellenanbieter und Stellensuchende. Sie bietet Hilfe bei Fragen zu Bewerbungen und dem Verfahren bei Ausschreibungen. Sie kann und soll weder arbeitsrechtliche Fragen klären noch Stellung nehmen zu Eingruppierungen.

Bei Beratungsbedarf, der über die Kapazität der Stellenvermittlung hinausgeht, wird die Stellenvermittlung unterstützt vom KDA.


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