Herzlich willkommen bei der Stellenvermittlung-Nordelbien



News im Überblick

 

Fachkräftegewinnung im öffentlichen Dienst

Bei der Gewinnung von Fachkräften wird zunehmend mit Engpässen gerechnet. Im öffentlichen Dienst gibt es bereits großen Bedarf an gut ausgebildetem, teilweise spezialisiertem Personal, wie z.B. im IT - Bereich, bei Technikern, Ingenieuren, Ärzten, auch bei der Zollverwaltung, den Steuerbehörden oder im Zivilbereich der Bundeswehr.

Der demografische Wandel hat kolossale Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, die sich in den kommenden Jahren noch verstärken werden.

Die Bundesregierung hat deshalb einen Gesetzesentwurf „zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ vorgelegt.

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Fernuniversität: Gilt die Werkstudentenregel?

 Für ordentliche Studierende gilt die sogenannte Werkstudentenregel. Danach können sie zwanzig Stunden pro Woche arbeiten, ohne Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. In den Semesterferien, der vorlesungsfreien Zeit und bei befristeten Tätigkeiten gibt es Ausnahmen.

Für ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fernuniversität gelten die gleichen Voraussetzungen wie an jeder Hochschule. Da das Studium jedoch meistens in Teilzeit neben einer Beschäftigung absolviert wird, besteht in der Regel Versicherungspflicht als Arbeitnehmer. Die Werkstudentenregelung gilt somit bei Teilzeitstudenten nicht.

Lediglich die Fernuniversität Hagen bietet Vollzeitstudiengänge an. Für diese Vollzeitstudenten gilt die Werkstudentenregel.

erstellt am 25.08.11

Quelle: TK

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Altenpflegeausbildung in Deutschland

Zum Thema der Altenpflege in Deutschland äußerte sich die Bundesregierung (Drucksache 17/666) im Juni 2011. Zu den Grundlagen: Die Altenpflegeausbildung ist im Altenpflegegesetz des Bundes geregelt, wobei die Finanzierung der Ausbildungsvergütung in § 24 AltPflG i.V.m. § 82a SGB XI geregelt ist und die Finanzierung der Schulkosten auf Länderebene sichergestellt wird. Für die Schulkosten gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. Es gibt eine Vielzahl nicht staatlicher Träger. Die Ausbildung kann aber auch an einer Berufsfachschule für Altenpflege absolviert werden. Schulkosten entfallen dabei keine, eine Ausbildungsvergütung wird gezahlt.

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IAB-Chef Möller: Seit 20 Jahren Reallohnverluste bei den Geringqualifizierten

 Die Geringqualifizierten erleiden seit 1990 Reallohnverluste, die sich ab 2005 nochmals beschleunigt haben. Darauf weist Joachim Möller, Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift IAB-FORUM hin.

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Der Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt im Juli: Anstieg der Arbeitslosigkeit allein aus jahreszeitlichen Gründen

Arbeitslosenzahl im Juli:
+46.000 auf 2.939.000

Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich:
-247.000

Arbeitslosenquote im Juli:
+0,1 Prozentpunkte auf 7,0 Prozent

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Nutzerhinweise

Wie funktioniert`s?

Stellenanbieter und Stellensuchende besuchen im Internet die Seite www.stellenvermittlung-nordelbien.de. Dort finden Sie unter Stellenangebot aufgeben bzw. Stellengesuch aufgeben jeweils ein Formular, in das Sie Ihre Angaben eintragen können. Diese Angaben werden von der Stellenvermittlung dann im Internet publiziert. Bei Stellenanbietern werden Ansprechpartner, Adresse usw. mit veröffentlicht, um den Stellensuchenden die sofortige Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Bei den Stellensuchenden wird lediglich das Profil ins Netz gestellt, persönliche Daten verbleiben bei der Stellenvermittlung. Bei Nachfrage eines Arbeitgebers werden die jeweiligen Stellensuchenden von der Stellenvermittlung informiert und können dann entscheiden, ob Sie Kontakt zum Arbeitgeber aufnehmen möchten. Arbeitgeber haben aber auch die Möglichkeit, direkt per E-Mail Kontakt zu den Stellensuchenden aufzunehmen. Dies geschieht für die Stellensuchenden anonym, so dass die Stellensuchenden dann entscheiden können, ob Sie sich auf das jeweilige Stellenangebot bewerben möchten.

Wir bitten die Stellensuchenden aber dringend, in jedem Fall kurz zu antworten!

Arbeitgeber, die auf mehrere direkte Stellenangebote gar keine Antwort erhalten, werden diese Möglichkeit nicht weiter nutzen wollen. Technisch ist es heutzutage kein Problem, sich bei den verschiedenen E-Mail Dienstleistern für diese Fälle eine anonymisierte E-Mail Adresse nach dem Muster

vielen.dank.fuer.ihr.angebot@email.de

zuzulegen.

Stellengesuche werden nach 3 Monaten gelöscht, die Bewerber erhalten dann eine Benachrichtigung und können sich erneut eintragen. Die Laufzeit der Stellenangebote wird von den Arbeitgebern bei Einstellen des Stellenangebotes festgelegt. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, direkten Zugriff auf ihre veröffentlichte Anzeige zu nehmen, um diese zu verändern oder zu löschen.

Für Stellensuchende

Angehörige der evangelischen Kirche können über das Formular Ihr Stellenprofil kostenlos einstellen. Auch die weiteren Dienste der Stellenvermittlung Nordelbien sind kostenlos. Mitarbeiter/innen der Nordelbischen Kirche können darüber hinaus Beratung in Anspruch nehmen. Jeder Interessiert kann sich aber über die öffentlich zugänglichen Stellenangebote informieren.

Ihre Angaben werden ohne die persönlichen Daten veröffentlicht. Die persönlichen Daten werden nur der Stellenvermittlung übermittelt. Sie sind dort für niemanden sonst zugänglich, werden aber benötigt wenn Arbeitgeber direkte Anfragen an die Stellenvermittlung richten. Bitte bedenken Sie bei den Daten die veröffentlicht werden daran, dass bei zu genauen Angaben (z. B. vom 1.11.1999 bis zum 30.9.2005 in Betrieb soundso) Rückschlüsse auf die Person möglich sind- das ist nicht immer gewollt.

Bitte füllen Sie das Formular so ausführlich wie möglich aus, das erleichtert den Arbeitgebern und auch uns die Orientierung.

 Die Stellensuchenden haben 4 Möglichkeiten, über Stellen informiert zu werden:

  1. Sie schauen selber in regelmäßigen Abständen auf die aktuellen Stellenangebote.
  2. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, über Ihr Profil per Mail mit Ihnen Kontakt aufzunehmen, ohne dass Sie wissen, zu wem. Die Stellensuchenden können dann entscheiden, ob Sie das Angebot beantworten.
  3. Ein Arbeitgeber richtet eine direkte Anfrage an die Stellenvermittlung, daraufhin sichtet die Stellenvermittlung die Daten und informiert die in Frage kommenden Personen per Email (Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass keine Zeit bleibt, dies telefonisch zu tun).
  4. Eine automatische Email Benachrichtigung kann von Ihnen eingerichtet werden. Sie bekommen dann jeweils eine Mail, wenn ein auf Ihr Profil passendes Angebot eintrifft. Da dies nicht immer 100% funktioniert, empfehlen wir unbedingt immer auch Schritt 1 abzuarbeiten.

Für Arbeitgeber

Jeder Arbeitgeber – auch aus der Privatwirtschaft- hat die Möglichkeit, bei der Stellenvermittlung Nordelbien kostenlos eine Stelle zu annoncieren, sofern die Stelle mit dem Profil kirchlicher Berufsfelder übereinstimmt. Diese Berufsfelder finden Sie unten im Formular unter der Spalte „Arbeitsfelder“.
Arbeitgeber der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche können Stellenangebote auch im internen Bereich einstellen, sofern eine interne Ausschreibung geplant ist

 


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